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OVG Sachsen, 16.09.2004 - 3 B 985/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
GG Art 5 Abs. 1 S. 2; SächsVerf Art 20 Abs. 1 S. 2; SächsPRG § 5 Abs. 1, § 6, § 7, § 8, § 10 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung einer Zulassung als Rundfunkveranstalter; "Differenzierungsgebot"; Auslegung der Aufnahme eine Rundfunkveranstalters in die Auswahlentscheidung nach § 10 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG); Erfordernis einer förmlichen ...
- Judicialis
GG Art 5 Abs. 1 Satz 2; ; SächsVerf Art 20 Abs. 1 Satz 2; ; SächsPRG § 5 Abs. 1; ; SächsPRG § 6; ; SächsPRG § 7; ; SächsPRG § 8; ; SächsPRG § 10 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung - Zulassung von Rundfunkveranstaltern, Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlentscheidung, Anspruch auf Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.05.1999 - 11 K 1064/95
- OVG Sachsen, 16.09.2004 - 3 B 985/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2004 - 3 B 985/02
Eine solche Möglichkeit der Beklagten dürfte auch nur schwer mit dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 20 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf vereinbar sein, da sie im Ergebnis auf eine "freie" Auswahl der Bewerber durch die Beklagte hinausliefe, bei der die Gefahr der Einflussnahme auf die im Kern der Grundrechtsgarantie stehende Programmfreiheit besonders groß wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.2.1998, BVerfGE 97, 298 [313]).